EHEMALIGES JOHANNESSTIFT

Grundstücksentwicklung
Kremmener Straße

Grundstücksvergabe nach dem Einheimischenmodell

Mit dem Aufstellungsbeschluss gab die Stadtverordnetenversammlung am 18.10.2022 den Startschuss für das Projekt am ehemaligen Johannesstift. Rund 30 Eigenheime sollen hier entstehen. Zwei Drittel der Grundstücke sind dafür vorgesehen im Rahmen des so genannten Einheimischenmodells bevorzugt an Menschen vergeben zu werden, die einen Bezug zur Ofenstadt haben und sich ehrenamtlich engagieren.

Seit dem letzten Jahr ist die REG Velten, als Tochtergesellschaft der Stadt Velten, Eigentümerin und Entwicklerin des Projektes und der später zu veräußernden Grundstücke. Im Jahr 2023 kam es leider zu einer außerplanmäßigen Verzögerung des Planverfahrens durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Dies führte dazu, dass der Bebauungsplan erst nach Erarbeitung der notwendigen Anpassungen mit Hilfe des beauftragten Planungsbüros in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht werden konnte.

Am 07.12.2023 wurde die Vorentwurfsplanung, wie hier als Download ersichtlich, der Stadtverordnetenversammlung als beschließendes politisches Organ vorgestellt.

Am 01. Februar 2024 wurde mit dem Vorentwurfs- und Auslegungsbeschluss ein weiterer bedeutender Schritt in Richtung Baurecht gemacht. Dieser Beschluss markierte den Beginn der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit. Während der letzten Sitzung des Ausschusses für Bau und Stadtentwicklung gab es einen neuen Prüfauftrag, der die Zuteilung der Grundstücke maßgeblich verändern könnte. Sowohl die Größe, die Lage als auch die Anzahl der Grundstücke hängen vom Ergebnis dieser Prüfung ab. Derzeit wägt unser städtisches Planungsbüro diese und weitere Einwände ab, welche in der Sitzung am 26. September 2024 im Abwägungsbeschluss gefasst werden.

Ursprünglich sollte die Vermarktung am 01. Juli 2024 beginnen. Aufgrund der zusätzlichen Prüfung verschiebt sich der Vermarktungsstart jedoch bis nach dem Abwägungsbeschluss am 26. September 2024. Erst nach dessen Auslegung und dem Satzungsbeschluss kann die Vermarktung voraussichtlich am 01. Oktober 2024 starten. Die notarielle Beurkundung der Veräußerungen ist damit für das erste Quartal 2025 geplant.

Angesichts der aktuellen Entwicklung und gestiegener Baupreise wurde das Einheimischenmodell angepasst. In der Sitzung der Stadtverordneten am 23. Mai 2024 wurden die Einkommensgrenzen der Antragsteller wie folgt geändert:

„Der Gesamtbetrag der Einkünfte des Antragstellers darf im Durchschnitt der letzten drei Kalenderjahre vor der Antragstellung 60.000 € brutto nicht übersteigen (Einkommensobergrenze). Erfolgt der Erwerb oder die beabsichtigte spätere Nutzung durch Partner, sind die Einkünfte zu addieren. In diesem Fall darf der Gesamtbetrag der Einkünfte 120.000 € brutto nicht übersteigen.“

Auch das Punktesystem unter Punkt 3.1.1 zur Einkommensbewertung wurde angepasst:

  • Bis 40.000 €: 50 Punkte
  • Bis 45.000 €: 40 Punkte
  • Bis 50.000 €: 30 Punkte
  • Bis 55.000 €: 20 Punkte
  • Bis 60.000 €: 10 Punkte

Wir hoffen, dass sich durch die Verzögerung des Vermarktungsbeginns andere Faktoren möglicherweise positiv für Sie auswirken. Auch wenn wir uns einen schnelleren Start gewünscht hätten, sind wir optimistisch, dass es nun nicht mehr lange dauern wird. Mit Blick auf die fallenden Zinsen könnte die Verzögerung für unsere Antragsteller sogar von Vorteil sein.